Vertragsabschlüssen liegen nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Grunde:
Auftrag/Auftragsbestätigung
Der Auftrag ist durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, welche das Datum der Hochzeit, den Namen, Anschrift und Telefonnummer des Kunden
sowie die Höhe des Honorars zu enthalten hat, zu bestätigen.
Alle meine Angebote verstehen sich brutto und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Auflaufende Barauslage wie auszulegende Gebühren,
Reisespesen (außerhalb Wien und Niederösterreich), oder Materialkosten, sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
Pauschalen sind aber als Fixpreise einschließlich aller Barauslagen anzusehen.
Leistungen
Die Leistung der Hochzeitsplanerin beinhaltet die Planung und Organisation der Hochzeit des Kunden,
sowie die Betreuung des Brautpaares und der Hochzeitsgäste am Hochzeitstag.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen unterliegen nicht dem vertraglich vereinbarten Entgelt, sondern werden gesondert verrechnet.
Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich einverstanden, dass die Hochzeitsplanerin in ihrem/seinem Namen und auf ihre/seine Rechnung jene Unternehmen beauftragen,
die mündlich, schriftlich oder per Mail vereinbart wurden.
Zahlung
Spätestens 1 Woche nach Auftragserteilung müssen 50% des Beratungshonorares auf das unten angeführte Konto überwiesen werden,
die restlichen 50 % spätestens am Tag der Hochzeit.
Kilometergeld
Ab einer Entfernung von mehr als 50 km vom Firmensitz, 2212 Großengersdorf, Neue Gasse 62 wird pro km 0,42 in Rechnung gestellt.
Ab einer Entfernung von mehr als 200 km vom Firmensitz bzw einer Fahrtzeit von mehr als 2 Stunden pro Richtung werden 0,42 pro km
und die Kosten einer Übernachtung inkl. Halbpension verrechnet.
Verzugszinsen
Im Falle des Verzuges der Zahlung des Rechnungsbetrages gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % ab Rechnungsdatum als vereinbart.
Storno
Bei einer Stornierung des Auftrages durch den Kunden sind folgende Kosten von diesem zu tragen
Stornierung bis zu 12 Wochen vor dem vereinbarten Termin 75 % des vereinbarten Entgelts
Stornierung nach 12 Wochen vor dem vereinbarten Termin 100 % des vereinbarten Entgelts
Alle Stornogebühren, die bei den von der Hochzeitsplanerin im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin beauftragten Unternehmen anfallen, sind von dem/der Auftrageber/in
entsprechend der dort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.
Vertragsänderungen
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform
Haftung
Für sonstige Schäden in Erfüllung des Auftrages wird nur bei vorsätzlichem Handeln gehaftet.
Allfälliges
Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich bereit für die Bewirtung der Hochzeitsplaner am Hochzeitstag aufzukommen.
Der Kunde stimmt einer Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos im Internet und in anderen Medien zu und verzichtet im Vorhinein auf seine sich
aus dem ABGB ableitbaren Rechte bezüglich der Veröffentlichung sowie auf eine finanzielle Abgeltung.
Für etwaige Nachteile, die die Veröffentlichung nach sich ziehen könnte, verzichtet der Kunde im Voraus auf etwaige Schadenersatzansprüche.
Gerichtsstand
Zahlbar und klagbar beim sachlich zuständigen Gericht in Mistelbach/Zaya.